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akademie

Wissen. Qualifikation. Kompetenz.

Firmeninterne Schulungen vor Ort sind unser Spezialgebiet. Wir bauen unsere Schulungen und Kurse auf dem Drei-Säulen-Ausbildungsmodell maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auf. Wir vermitteln das notwendige WISSEN, welches die Voraussetzung zur Erlangung der QUALIFIKATION bietet. Ziel ist es, dass jeder Teilnehmer nach der Aus- bzw. Weiterbildung für seine zukünftigen Tätigkeiten die notwendige KOMPETENZ erlangt.

Stapler- und Krankurs lt. FK-V, AschG
Berufskraftfahrer Weiterbildung C95, D95
Aus- und Weiterbildung Gefahrgutlenker – ADR
Aus- und Weiterbildung Gefahrgutbeauftragter
Weiterbildungen und Übungen gem. PSA-V

Schulungen zu Legal Compliance im Arbeitnehmerschutz und Maschinensicherheit

Informationen zu den Kursen.

FK-V

Als ermächtigte Ausbildungsstätte gem. § 14 FK-V können folgende Nachweise der Fachkenntnis bei uns absolviert werden:

  • Lauf-, Bock- und Portalkran (flurgesteuert bis 300 kN)
  • Lauf-, Bock- und Portalkran über 300 kN bzw. unbegrenzt
  • Stapler- und Flurförderzeuge
  • Fahrzeug- und Ladekran (bis 300 kNm)
  • Fahrzeug- und Ladekran (unbegrenzt)
  • Dreh- und Auslegerkran
  • Kombinationsausbildungen gem. § 7 FK-V

Berufskraftfahrer C/D 95

Alle Berufskraftfahrer von LKW über 3,5 to sowie Lenker von Bussen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 bzw. D95 in den Führerschein eingetragen wird. Die Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu verlängern bzw. neuerlich in den Führerschein eintragen zu lassen. Lenker, die ihren Führerschein für die Klassen C1 oder C bis zum 09.09.2009 bzw. für die Klasse D bis zum 09.09.2008 absolviert haben, müssen seit 10.09.2014 (Klassen C1 und C) bzw. 10.09.2013 (Klasse D) oder – wenn diese Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird – vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen und diese mit dem Zahlencode C95 oder D95 in den Führerschein eintragen.

  • Modul 1 – Fahrzeugtechnik (Sachgebiete: 1.a) 1.b))
  • Modul 2 – Assistenzsysteme & Eco-Drive (Sachgebiete: 1.c)) 
  • Modul 3 – Arbeits- und Sozialvorschriften (Sachgebiete: 2.a) 2.b) 3.g))
  • Modul 4 – Methodik & Anwendung Ladungssicherung (Sachgebiete: 1.f))
  • Modul 5 – Risiken im Verkehr & Gesundheitsvorsorge (Sachgebiete: 1.d) 1.e) 3.a) bis 3.f))
  • Modul 6 – Spezifisches Modul – Personenverkehr (Sachgebiete: 1.g) 1.h))

ADR-Gefahrgutlenker

Die Ausbildung zum ADR-Gefahrgutlenker gem. GGBV – Gefahrgutbeförderungsverordnung berechtigt Personen gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren. Die Weiterbildung bzw. Verlängerung der Lenkerbescheinigung für ADR-Gefahrgutlenker ist alle 5 Jahre erforderlich. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung für ADR-Gefahrgutlenker können wir Ihnen, als eigens ermächtigte Ausbildungsstätte, folgende Kurse anbieten:

  • Basiskurs / Grundkurs
  • Auffrischung / Verlängerung (alle 5 Jahre)
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1 – Explosive Stoffe
  • Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
  • Unterweisungen für Kleinmengentransporte gem. 1.1.3.6 ADR
  • Unterweisungen für Transport-Beteiligte gem. 8.2.3 ADR
    • Verpacker
    • Befüller
    • Empfänger
    • Verlader
    • Entsorgungstransporte gem. Multilateraler Vereinbarung, etc.
  • Unterweisungen für Spezialtransporte bzw. zielgerichtete Unterweisung gem. 1.3
    ADR

ADR-Gefahrgutbeauftragte / Sicherheitsberater

Unternehmen, die nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften gem. ADR (Straße), RID (Schiene) oder ADN (Binnenschiffverkehr) gefährliche Güter versenden, befüllen, verpacken sowie Be- oder Entladetätigkeiten (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort) durchführen, müssen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Gefahrgutbeauftragte bzw. Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung benennen.

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung für ADR-Gefahrgutbeauftragte bzw. Sicherheitsberater können wir Ihnen, als eigens ermächtigte Ausbildungsstätte, folgende Kurse anbieten:

  • Basiskurs / Grundkurs – Allgemeiner Teil + Spezifischer Teil Straße
    Gefahrgutbeauftragter ADR-Straße
  • Auffrischung / Verlängerung (alle 5 Jahre) für Gefahrgutbeauftragte ADR-Straße


Unterweisung und Übung PSAgA

ArbeitnehmerInnen, welche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Tätigkeiten ausüben, müssen gem. § 14 PSA-V jährliche Unterweisungen mit Praktischen Übungen absolvieren. Wir bieten Unterweisungen und Übungsgestaltung direkt vor Ort beim Kunden – maßgeschneidert auf die jeweiligen Arbeitsbereiche und das in der Praxis vorhandene Equipment. Erarbeiten Lösungen zur sicheren Handhabung und bieten Informationen zu möglichen Verbesserungen oder zusätzlichem Equipment.

Ablauf:
Abklärung der Übungsbedingungen und des vorhandenen Equipments mit dem Kunden Festlegung der maximalen Teilnehmeranzahl sowie der Kursdauer Angebotslegung und Terminvereinbarung Durchführung der Unterweisung samt Übungen vor Ort